SGA.management

Arbeitsschutz

Arbeitgeber/Unternehmer sind verpflichtet nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1 alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

Dabei haben sie nach Maßgabe des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) und der hierzu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Auf Verlangen haben sie den Unfallversicherungsträgern dies nachzuweisen.

OLAF B + Partner unterstützt Arbeitgeber/Unternehmer in der Umsetzung ihrer Verpflichtungen in der Rolle als "Fachkraft für Arbeitssicherheit" in unterschiedlichen Formen/Formaten (s. "Service")

Mit unserem SGA.manager und dem SGA-Logbuch werden alle erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung strukturiert und organisiert umgesetzt.
Um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA) im Rahmen eines ganzheitlichen Konzeptes Nutzen bringend umzusetzen, braucht es auch Schnittstellen zu anderen relevanten Themen, die wir mit unseren Angeboten sicherstellen.